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Nach § 17 des Bundesmeldegesetzes sind alle, die eine neue Wohnung beziehen, verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch für Ummeldungen innerhalb der einer Gemeinde.
Was benötigen Sie für die Anmeldung?
Gerne stehen wir Ihnen dazu im Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss Zimmer 2, des Rathauses Büchlberg zur Verfügung.
Online-Anmeldung möglich!
Wussten Sie, dass Sie Ihre Wohnsitzanmeldung und noch viel mehr auch bequem online im Bürgerserviceportal erledigen können?
Behördengänge von zu Hause aus – einfach und sicher!
Mit der BayernID können Sie sich sicher und schnell bei Online-Verfahren identifizieren und Ihre Daten direkt in Formulare übertragen lassen. Mehr dazu finden Sie unter https://id.bayernportal.de/de
Auch Ihr Personalausweis ist mittlerweile mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet, um Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten elektronisch zu erledigen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Flyer
Jeder Bundesbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist verpflichtet, einen amtlichen Identitätsnachweis zu besitzen. In Deutschland erfüllen sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass diese Funktion.
Bei einem Grenzübertritt hingegen, muss jede Person – unabhängig vom Alter – ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen.
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig Ihrer bevorstehenden Reisen beim Auswärtigen Amt über die erforderlichen Reisedokumente für Ihr Urlaubsziel zu informieren. Auf der Website finden Sie die aktuellen Informationen und Sicherheitshinweise für Ihr Urlaubsland. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Für die Beantragung von Personalausweisen bzw. Reisepässen kommen Sie gerne persönlich bei uns im Rathaus (Erdgeschoss – Zimmer 2) vorbei.
Für die Beantragung benötigen Sie:
Denken Sie rechtzeitig an Ihre Ausweisdokumente!
Wir empfehlen Ihnen, neue Ausweisdokumente frühzeitig zu beantragen, um Engpässe zu vermeiden. Beachten Sie bitte, dass die Bundesdruckerei Berlin für die Ausstellung von Personalausweisen bis zu 3 Wochen und für Reisepässe bis zu 8 Wochen benötigen kann (Stand März 2025).
Terminvereinbarung erforderlich! So kann der Fischereischein vorbereitet werden und es entstehen dadurch keine langen Wartezeiten.
Bearbeitungszeit: max. 1 Tag
Für eine Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich kein Termin erforderlich. Trotzdem würden wir Sie bitten, vorab das blanko Formular auszufüllen und dieses an das Gewerbeamt per Mail zu senden. So kann die Anmeldung vorbereitet werden und lange Wartezeiten werden dadurch verhindert.
Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden (auch mehrsprachige Urkunden) erhalten Sie immer bei dem Standesamt, in dessen Bereich sich der Personenstandsfall ereignet hat.
Vom Standesamt Büchlberg erhalten Sie also Ihre Geburtsurkunde oder die beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch, wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Büchlberg geboren sind (z.B. als Hausgeburt). Sie bekommen auch die Eheurkunde beim Standesamt Büchlberg, wenn Sie in Büchlberg geheiratet haben. Auch eine Sterbeurkunde erhalten Sie bei uns, wenn die betreffende Person im Bereich der Gemeinde Büchlberg verstorben ist.
Kosten:
Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde oder einer beglaubigten Ablichtung aus dem Geburtenbuch beträgt derzeit 12 €.
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, können Sie mündlich durch persönliche Vorsprache beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erklären.
Zur Beurkundung müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine Geburtsurkunde mitbringen.
Der Kirchenaustritt kostet 25 €. Eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt kostet 10 €.
Bevor Sie heiraten können, muss die Eheschließung von den Verlobten angemeldet werden. Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit.
Der Standesbeamte benötigt verschiedene Unterlagen zur Prüfung der (rechtlichen) Ehefähigkeit.
Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen, Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden.
Benötigte Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (enthält Angaben der Meldebehörde über Ihre Person, zum Wohnsitz, zum Familienstand, Kinder, Religion und Staatsangehörigkeit; sie ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 5 €.) Die erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, nicht älter als 6 Monate (Die Abschrift erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt).
Die Gebühren hierfür belaufen sich derzeit auf 12 €.
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt haben, weisen Sie bitte die Auflösung der Ehe oder Lebensgemeinschaft durch Vorlage einer Ehe – oder Lebenspartnerschaftsurkunde nach, in der die Scheidung bzw. Tod des Ehegatten eingetragen ist. Möglich ist auch die Vorlage eines beglaubigten Abdrucks aus dem jeweiligen Register (erhältlich beim Standesamt der damaligen Eheschließung). Wurde eine Vorehe im Ausland geschlossen ist die Auflösung sämtlicher Vorehen nachzuweisen.
Wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben, benötigen wir die Geburtsurkunde der Kinder. In die jeweilige Geburtsurkunde müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein.
Kosten:
Die Gebühren für eine Eheschließung hängen von vielen Faktoren ab (ob Stammbuch, ob außerhalb der Öffnungszeiten, Anzahl der Urkunden usw.). Der übliche Rahmen liegt zwischen 80€ und 150 €.
Wollen Sie an einem Samstag (= außerhalb der üblichen Öffnungszeiten) heiraten, ist in jedem Fall zusätzlich zu dem o. g. Betrag eine Gebühr (sog. Samstagsgebühr) fällig.
Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
Bei Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung sprechen Sie bitte vorher mit uns.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin möglich. Bei der Anmeldung sollten grundsätzlich beide Verlobten persönlich vorsprechen. Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.
Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: